Für Arbeitnehmer

FAQ Für Arbeitnehmer PL

1. Was versteht man unter dem Begriff „Zeitarbeit” bzw.

Unter dem Begriff „Zeitarbeit“ versteht man Arbeit, die über die Vermittlung der Agentur für Zeitarbeit geleistet wird. Die Agentur für Zeitarbeit beschäftigt einen Arbeitnehmer und entsendet ihn in ein anderes Unternehmen, indem sie ihn dem Arbeitgeber-Entleiher zur Verfügung stellt. Die Höchstbeschäftigungszeit eines Zeitarbeitnehmers durch die Agentur für Zeitarbeit darf nicht 18 Monate innerhalb von 3 Jahren überschreiten. Die Agentur für Zeitarbeit wirbt Arbeitnehmer an und beschäftigt sie, um sie anschließend in ein anderes Unternehmen zu entsenden. Das Unternehmen, in das Zeitarbeitnehmer entsendet werden, wird „Arbeitgeber-Entleiher“ genannt.


2. Welche Eintragungen müssen in einen Zeitarbeitsvertrag aufgenommen werden?

In den zwischen Agentur für Zeitarbeit und Zeitarbeitnehmer geschlossenen Arbeitsvertrag müssen vor allem solche Elemente aufgenommen werden, wie: Art und Datum des Vertragsschlusses, Name des Arbeitgebers (Entleihers), Grundarbeitszeit, Art der Arbeitsleistung, Arbeitsort, Lohn/ Gehalt, Termin und Form der Lohnauszahlung, Kündigungsfrist.


3. Wer ist Zeitarbeitnehmer?

Zeitarbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der bei der Agentur für Zeitarbeit aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt wird. Er leistet allerdings Arbeit für den Arbeitgeber-Entleiher. Die Interessen des Zeitarbeitnehmers werden immer durch die Agentur für Zeitarbeit, also durch die Firma MR JOB Agencja Pracy Tymczasowej, wahrgenommen. Sie betreut den Zeitarbeitnehmer von der Vertragsunterzeichnung bis hin zur Entgeltsauszahlung.


4. Wer ist zur Durchführung einer Schulung im Bereich des Arbeitsschutzes

Die Agentur für Zeitarbeit führt eine allgemeine Schulung im Bereich des Arbeitsschutzes durch. Für die Arbeitsplatzunterweisung des Arbeitnehmers ist dagegen der Arbeitgeber-Entleiher zuständig. Arbeitnehmer, die keine Schulung im Bereich des Arbeitsschutzes durchgemacht haben, dürfen nicht entsendet werden.


5. Muss sich der Zeitarbeitnehmer ärztlichen Untersuchungen unterziehen?

Ja. Jeder aufgrund des Arbeitsvertrags beschäftigte Zeitarbeitnehmer muss sich vor Arbeitsantritt ärztlichen Untersuchungen unterziehen. Über seine Tauglichkeit für einen bestimmten Arbeitsplatz entscheidet der zuständige Facharzt für Arbeitsmedizin.


6. Steht dem Zeitarbeitnehmer Erholungsurlaub zu?

Der Zeitarbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub von 2 Tagen pro Beschäftigungsmonat, in dem er einem Arbeitgeber-Entleiher oder mehreren Arbeitgebern-Entleihern zur Verfügung steht. Für die Zeit, für die der Arbeitnehmer beim früheren Arbeitgeber seinen ihm aufgrund der separaten Vorschriften zustehenden Erholungsurlaub in Anspruch genommen hat, steht ihm kein Urlaubsanspruch zu.


7. Steht dem Zeitarbeitnehmer Gelegenheitsurlaub zu?

Ja. Er hat Anspruch auf Gelegenheitsurlaub von: a) 2 Tagen - bei Eheschließung des Arbeitnehmers oder Geburt seines Kindes, Tod und Beerdigung seines Ehepartners oder seines Kindes, seiner Eltern oder Stiefeltern; b) 1 Tag - bei Eheschließung des Kindes des Arbeitnehmers oder Tod und Beerdigung des Geschwisters, der Schwiegereltern, Großeltern oder einer anderen Person, die der Arbeitnehmer unterhalten oder unmittelbar betreut hat. Bei Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Gelegenheitsurlaubs muss ein entsprechender Nachweis dem Urlaubsantrag beigefügt werden.


8. Steht dem Zeitarbeitnehmer Urlaub auf Wunsch zu?

Bei über einen Zeitraum von 6 Monaten oder über einen längeren Zeitraum dauernder Arbeitsleistung für den Arbeitgeber-Entleiher hat der Zeitarbeitnehmer das Recht, Urlaub auf Wunsch zu verlangen.


9. In welchen Fällen soll der Zeitarbeitnehmer ein Urlaubsäquivalent ausgezahlt bekommen?

Wenn der Zeitarbeitnehmer in der Dauer der Arbeitszeit den ihm zustehenden Erholungsurlaub nicht in Anspruch nimmt, wird ihm die Agentur für Zeitarbeit ein angemessenes Geldäquivalent auszahlen.


10. Wie kann ein Zeitarbeitsvertrag gekündigt werden?

Sowohl der Zeitarbeitnehmer als auch die Agentur für Zeitarbeit kann den Zeitarbeitsvertrag gemäß dem Art. 13 des Gesetzes über die Beschäftigung der Zeitarbeitnehmer unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist auflösen: 3 Tage – im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags von maximal 2 Wochen (gerechnet vom Kündigungstag an); 1 Woche – im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags von mehr als 2 Wochen (gerechnet vom Samstag an, der dem Kündigungstag folgt).


11. Muss ein Arbeitsloser das Arbeitsamt über die Aufnahme der Zeitarbeit informieren?

Ja. Jeder bislang arbeitslose Zeitarbeitnehmer ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsunterzeichnung das zuständige Arbeitsamt über die Aufnahme der Zeitarbeit zu informieren.


12. Steht dem Zeitarbeitnehmer Krankenversicherung zu?

Für den Zeitarbeitnehmer werden alle anfallenden Versicherungsbeiträge (auch Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge) abgeführt. So gesehen hat er Anspruch auf kostenlose Behandlung und ärztliche Hilfe.


13. Werden alle anfallenden Beiträge vom Lohn des Zeitarbeitnehmers abgeführt?

Ja. Von Ihrem Lohn/ Gehalt werden alle Versicherungsbeiträge (Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge) sowie die Lohnsteuer in Höhe von 18% abgeführt.


14. Wir die Dauer der Zeitarbeit auf die Dienstzeit und den Rentenanspruch angerechnet?

Die Beschäftigung aufgrund eines Zeitarbeitsvertrags wird bei Festsetzung der Pensions- oder Rentenhöhe berücksichtigt und auf die Dienstzeit angerechnet.


15. Darf sich der Zeitarbeitnehmer nach Auflösung des Zeitarbeitsvertrages um Arbeitslosengeld bewerben?

Ja. Wenn der Zeitarbeitnehmer innerhalb von anderthalb Jahren mindestens 12 Monate lang ein vorgeschriebenes Mindestbruttoentgelt erhielt.


16. Darf die Agentur für Zeitarbeit vom Lohn des Zeitarbeitnehmers Provisionen erheben?

Nein, es ist vorschriftswidrig. Die Agentur erhebt ihre Provisionen und sonstige Kosten vom Arbeitgeber-Entleiher, also vom Unternehmen, bei dem Zeitarbeitnehmer leisten.


17. Hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Vergütung für die Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen?

Ja. Dem Zeitarbeitnehmer stehen Zuschläge für die Nachtarbeit (20%), für die Arbeit in Überstunden (50%) und für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen (100%) zu. Der Gewissheit halber sollen Sie einen Berater nach den ausführlichen, am bestimmten Arbeitsplatz geltenden Entlohnungsgrundsätzen fragen.


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